Information aus dem Bildungsministerium

15.03.2020

Ab Montag dürfen alle Schüler daheimbleiben. An den Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen gelten alle Schüler, die nicht kommen, automatisch als entschuldigt. Das teilte das Bildungsministerium der APA mit.

Am Montag und am Dienstag findet an den Schulen für unter 14-Jährige also noch grundsätzlich regulärer Unterricht statt. Dieser muss von den Kindern jedoch nicht besucht werden - eine Entschuldigung muss dafür nicht erbracht werden.

Am Mittwoch gibt es dann auch wie geplant keinen regulären Unterricht mehr. Schüler unter 14 Jahren ohne Betreuungsmöglichkeit daheim werden am Schulstandort betreut.

Aufgrund der verstärkten Verbreitung des Corona-Virus in Europa werden zum Zwecke der Gewährleistung der Sicherheit sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrkräften sämtliche Schulveranstaltungen gem. § 13 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBI. Nr. 472/1986 idgF, sowie schulbezogene Veranstatlungen gem. § 13a SchUG ab sofort bis einschließlich 3. April 2020, 12:00 Uhr, untersagt.