Signatur
Allgemeine Information
Die Signatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird.
Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. DieSignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Merkmale der Signatur
Die Signatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments
Bildmarke:
Die Stadtgemeinde Weiz verwendet in ihrer Signatur folgende Bildmarke
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gem. § 19 Abs. 3 E-GovG
Darstellung der Signatur
Die Stadtgemeinde Weiz verwendet die Signatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Die Darstellung erfolgt dabei in folgender Form:
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Dieses Dokument wurde signiert. |
Prüfung der Signatur
Die Signatur kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
Verifikation des Ausdrucks einessignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich
- per Fax
- per E-Mail (Scan des Dokumentes)
- postalisch (Original oder Kopie)
